Fassadendämmung und WDVS-Montage im Werkvertrag
Sie beauftragen die fertige Fassadenleistung, nicht Arbeitsstunden: HANDELBUD führt die Dämmarbeiten mit eigener Kolonne und eigenem Vorarbeiter aus, Sie nehmen die vereinbarte Leistung ab.
Unverbindliche AnfrageWas wir im Werkvertrag übernehmen
Wärmedämm-Verbundsysteme
Montage des vereinbarten Systemaufbaus an Außenwänden, im Neubau wie bei der energetischen Modernisierung. Systemaufbau und Komponenten werden vor Beginn im Leistungsverzeichnis festgelegt.
Sanierung von Bestandsfassaden
Dämmung und Instandsetzung bestehender Fassaden im Zuge der energetischen Modernisierung.
Vorgehängte Fassaden
Montage vorgehängter Fassadenkonstruktionen, wenn Ihr Objekt keine Putzfassade vorsieht.
Klar abgegrenzter Umfang
Fläche, Bauabschnitt und Schnittstellen (zum Beispiel Gerüst, Material, Anschlüsse an andere Gewerke) halten wir vor Beginn schriftlich fest.
Eigene Kolonne, eigene Leitung
Ein Vorarbeiter vor Ort, ein Ansprechpartner bei uns. Anreise, Unterkunft und Werkzeug organisieren wir selbst.
Abrechnung nach Leistung
Pauschalpreis oder Einheitspreise nach Aufmaß (m²). Abgenommen wird die vertraglich vereinbarte Leistung.
Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrem Leistungsverzeichnis. Was nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist nicht Teil der Leistung; Änderungen stimmen wir vor der Ausführung ab.
Das System gehört in den Vertrag
Ein WDVS gilt als Gesamtsystem: Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. allgemeine Bauartgenehmigung legt fest, welche Komponenten in welcher Konfiguration geprüft und freigegeben sind. Systemfremde Komponenten sind unzulässig (Haustec: Systempflicht bei WDVS (VDPM/DIBt, 17.02.2021)). Systemhersteller und Komponenten sollten deshalb im Leistungsverzeichnis stehen.
Mindestanforderungen bei Änderungen am Bestand
Wird bei einem bestehenden Gebäude auf der Außenseite einer Wand eine Dämmschicht angebracht oder der Außenputz erneuert, gilt für Wohngebäude ein Höchstwert von U = 0,24 W/(m²·K) für die betroffene Wand (Anlage 7 Nr. 1b). Ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen (§ 36 GModG, Anlage 7 GModG). Das frühere Gebäudeenergiegesetz heißt seit der Verkündung am 28.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die Regel stand zuvor in § 48 GEG (GModG-Infoportal des Bundes). Planung und Nachweis liegen üblicherweise bei Ihrem Planer oder Energieberater.
Aufmaß und Abrechnung
Für Aufmaß und Abrechnung von WDVS gibt es eine eigene Regelung in der VOB/C (ATV DIN 18345). Sie gilt nur, wenn sie vertraglich vereinbart wird (VOB/C ATV DIN 18345 (WDVS): Aufmaß und Abrechnung).
Ablauf der Zusammenarbeit
Anfrage
Gewerk, Umfang, Zeitraum, Einsatzort: per Formular oder E-Mail. Erste Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.
Angebot
Kalkulation nach Aufmaß oder als Pauschale, dazu ein Vertragsentwurf mit Leistungsumfang und Schnittstellen.
Mobilisierung
Wir stellen die Kolonne zusammen und organisieren Anreise und Unterkunft. A1 und Meldungen werden vor Beginn erledigt.
Ausführung und Abnahme
Eigener Vorarbeiter vor Ort, ein Ansprechpartner bei uns. Abgenommen wird die vereinbarte Leistung.
Für ein belastbares Angebot brauchen wir:
- — Fassadenflächen in m² (Ansichten, Pläne oder Leistungsverzeichnis)
- — Bestand oder Neubau; Zustand des Untergrunds, soweit bekannt
- — Angaben des Planers zum gewünschten System und Dämmstoff, falls vorhanden
- — Gerüst- und Materialfrage: wer stellt was
- — Einsatzort und gewünschtes Zeitfenster
Werkvertrag, Entsendung, Mindestlohn: was gilt
Werkvertrag statt Arbeitnehmerüberlassung
Im Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zahlt die vereinbarte Vergütung (§ 631 BGB). Arbeitnehmerüberlassung liegt dagegen vor, wenn Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und dessen Weisungen unterliegen (§ 1 AÜG). Im Baugewerbe ist sie für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen sind eng gefasst (§ 1b AÜG). Deshalb bieten wir Arbeitnehmerüberlassung nicht an: Weisungen an unsere Beschäftigten erteilt ausschließlich unser Vorarbeiter, Sie stimmen sich über das Werk mit ihm ab.
Entsendung aus Polen: A1 und Anmeldung beim Zoll
Beschäftigte eines polnischen Unternehmens, die vorübergehend in Deutschland arbeiten, bleiben bei einer Entsendung grundsätzlich im polnischen Sozialversicherungssystem. Das bescheinigt der polnische Träger ZUS mit der A1-Bescheinigung; die Entsendung ist auf höchstens 24 Monate angelegt (Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004, ZUS: Merkblatt zur Entsendung (Art. 12 VO 883/2004, A1)). Zusätzlich muss ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleistung im Baugewerbe eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der Zollverwaltung abgeben (§ 18 AEntG, § 16 MiLoG); sie läuft über das Meldeportal-Mindestlohn (Zoll: Anmeldung bei Entsendung). Wir veranlassen die für den jeweiligen Einsatz erforderlichen Verfahren und stellen Ihnen auf Anfrage Unternehmens- und Versicherungsnachweise zur Angebotsprüfung bereit.
Mindestlohn und SOKA-BAU
Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland müssen ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen (§ 20 MiLoG). Fällt die Tätigkeit unter einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, gelten für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland zusätzlich die tariflichen Mindestarbeitsbedingungen und die Beiträge an die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (§ 8 AEntG). Im Baugewerbe ist das die SOKA-BAU: Entsendebetriebe nehmen mit ihren gewerblichen Arbeitnehmern am Urlaubsverfahren teil (SOKA-BAU: Geltungsbereiche und gesetzliche Vorgaben). Welche Pflichten für die konkrete Tätigkeit gelten, klären wir vor Auftragsbeginn.
Was das für Sie als Auftraggeber bedeutet
Beauftragen Sie als Unternehmer einen anderen Unternehmer mit Werkleistungen, haften Sie für dessen Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts und der Beiträge an die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§ 14 AEntG). Es lohnt sich daher, Anmeldung und Nachweise des Auftragnehmers vor Beginn zu prüfen. Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung; die Bewertung Ihres Einzelfalls nimmt Ihre Rechtsberatung vor.
Handwerksrecht: Anzeige bei der Handwerkskammer
Fassadenarbeiten wie Putz und Dämmung fallen je nach Ausführung in Handwerke wie Stuckateure oder Maler und Lackierer; beides gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A HwO. Für die vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung eines Betriebs aus einem anderen EU-Staat ist vor der ersten Leistung eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Handwerkskammer vorgesehen (§ 9 HwO in Verbindung mit § 8 EU/EWR-Handwerk-Verordnung; HWK Berlin: Anzeigepflicht grenzüberschreitender Tätigkeiten). Ob und in welcher Form das für Ihr Projekt gilt, klären wir vor Auftragsbeginn.
Rechtsstand: 04.10.2026. Die Hinweise sind eine allgemeine Einordnung mit Quellen, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was bedeutet Werkvertrag bei einer Fassadendämmung?
Sie beauftragen ein Ergebnis: die vereinbarte Fassadenleistung. Der Unternehmer schuldet die Herstellung des Werkes, der Besteller die vereinbarte Vergütung (§ 631 BGB). Unsere Kolonne arbeitet unter unserer Leitung, Sie nehmen die fertige Leistung ab (§ 640 BGB).
Wie wird abgerechnet?
Als Pauschale oder zu Einheitspreisen nach Aufmaß (m²). Welche Regeln für Aufmaß und Abrechnung gelten, legen wir im Vertrag fest; auf Wunsch auf Grundlage der VOB/C (ATV DIN 18345).
Darf ich Komponenten verschiedener Systemhersteller kombinieren?
Nein. Ein WDVS ist als Gesamtsystem zugelassen, Abweichungen durch systemfremde Komponenten sind unzulässig (Stellungnahme von VDPM und DIBt, 2021). Das System wird deshalb vor Beginn im Leistungsverzeichnis festgelegt.
Welche Dämmwerte gelten bei der Dämmung eines Bestandsgebäudes?
Bei Wohngebäuden gilt, wenn auf der Außenseite einer bestehenden Wand eine Dämmschicht angebracht oder der Außenputz erneuert wird, ein Höchstwert von U = 0,24 W/(m²·K); ausgenommen sind Änderungen von höchstens 10 Prozent der Fläche der Bauteilgruppe (§ 36 und Anlage 7 GModG, zuvor § 48 GEG). Planung und Nachweis übernimmt in der Regel Ihr Planer oder Energieberater.
Welche Nachweise gibt es, wenn eine polnische Firma auf meiner Baustelle arbeitet?
Vor Beginn jeder Werkleistung ist die Anmeldung bei der Zollverwaltung abzugeben (§ 18 AEntG, § 16 MiLoG). Für entsandte Beschäftigte bescheinigt der polnische Träger ZUS mit der A1, dass weiter polnisches Sozialversicherungsrecht gilt. Wir veranlassen die erforderlichen Verfahren und stellen Unternehmens- und Versicherungsnachweise zur Angebotsprüfung bereit.
Weitere Leistungen
Trockenbau
Ständerwerk, Beplankung und Spachtelung mit eigener Kolonne, Abrechnung nach m².
Holzrahmen- und Modulbau
Rahmen, Beplankung, Dach und Ausbau mit eigener Kolonne, im vereinbarten Umfang.
Alle Gewerke im Überblick: Leistungen · Über uns
Beschreiben Sie das Gewerk: Rückmeldung in 48 Stunden
Unverbindlich. Wir melden uns mit Rückfragen und einem ersten Preisrahmen. Lieber per E-Mail? info@handelbud.com
Quellen
- Haustec: Systempflicht bei WDVS (VDPM/DIBt, 17.02.2021)
- § 36 GModG
- Anlage 7 GModG
- GModG-Infoportal des Bundes
- VOB/C ATV DIN 18345 (WDVS): Aufmaß und Abrechnung
- § 631 BGB
- § 1 AÜG
- § 1b AÜG
- ZUS: Merkblatt zur Entsendung (Art. 12 VO 883/2004, A1)
- § 18 AEntG
- § 16 MiLoG
- Meldeportal-Mindestlohn
- Zoll: Anmeldung bei Entsendung
- § 20 MiLoG
- § 8 AEntG
- SOKA-BAU: Geltungsbereiche und gesetzliche Vorgaben
- § 14 AEntG
- Anlage A HwO
- § 9 HwO
- HWK Berlin: Anzeigepflicht grenzüberschreitender Tätigkeiten
Vertragspartner: HANDELBUD Sp. z o.o., KRS 0001057206, NIP PL5322106764, REGON 526353990, ul. Mikołaja Kopernika 18H, 05-400 Otwock, Polen. Quellen geprüft am 04.10.2026.