Trockenbau-Montage (Gipskarton) im Werkvertrag
Ständerwerk, Beplankung, Spachtelung: HANDELBUD übernimmt abgegrenzte Trockenbauleistungen mit eigener Kolonne und eigenem Vorarbeiter. Abgerechnet wird die Leistung, nicht die Stunde.
Unverbindliche AnfrageWas wir im Werkvertrag übernehmen
Ständerwerk und Beplankung
Wand- und Deckenbekleidungen aus Gipskarton nach Plänen und Leistungsverzeichnis.
Spachtelarbeiten
Verspachtelung bis zur vereinbarten Oberflächenqualität (Q1 bis Q4, siehe unten).
Kolonnen von 2 bis 6 Personen
Eingespielte Kolonne mit eigenem Vorarbeiter. Der Einsatzbeginn richtet sich nach Ihrem Bauzeitenplan und wird im Angebot festgelegt.
Abrechnung nach m²
Einheitspreis nach Aufmaß oder Pauschale für einen abgegrenzten Bauabschnitt.
Eigene Leitung
Ein Ansprechpartner bei uns, ein Vorarbeiter auf Ihrer Baustelle. Anreise, Unterkunft und Werkzeug organisieren wir selbst.
Laufende Erfahrung
Trockenbau führen wir derzeit auf eigenen Projekten in Polen und Deutschland aus.
Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrem Leistungsverzeichnis. Was nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist nicht Teil der Leistung; Änderungen stimmen wir vor der Ausführung ab.
Oberflächenqualität vorab festlegen
Der Bundesverband der Gipsindustrie unterscheidet vier Qualitätsstufen der Verspachtelung. Q1 (Grundverspachtelung) genügt, wenn keine optischen Anforderungen gestellt werden, etwa unter Fliesen. Q2 ist die Standardverspachtelung für übliche Wand- und Deckenflächen. Q3 und Q4 sind Sonderverspachtelungen für erhöhte bzw. höchste Anforderungen, zum Beispiel bei feinen Strukturen, glänzenden Bekleidungen oder Streiflicht. Das Merkblatt hält fest: Oberflächen müssen geplant werden (Bundesverband der Gipsindustrie: Merkblatt 2, Verspachtelung von Gipsplatten (Oberflächengüten Q1–Q4)).
Beleuchtung gehört in den Vertrag
Wird die gespachtelte Oberfläche unter Streiflicht beurteilt, sollte die Lichtsituation vor der Ausführung definiert sein. Laut Merkblatt ist sie vertraglich zu vereinbaren (Bundesverband der Gipsindustrie: Merkblatt 2, Verspachtelung von Gipsplatten (Oberflächengüten Q1–Q4)).
Ablauf der Zusammenarbeit
Anfrage
Gewerk, Umfang, Zeitraum, Einsatzort: per Formular oder E-Mail. Erste Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.
Angebot
Kalkulation nach Aufmaß oder als Pauschale, dazu ein Vertragsentwurf mit Leistungsumfang und Schnittstellen.
Mobilisierung
Wir stellen die Kolonne zusammen und organisieren Anreise und Unterkunft. A1 und Meldungen werden vor Beginn erledigt.
Ausführung und Abnahme
Eigener Vorarbeiter vor Ort, ein Ansprechpartner bei uns. Abgenommen wird die vereinbarte Leistung.
Für ein belastbares Angebot brauchen wir:
- — Grundrisse, Schnitte oder Leistungsverzeichnis
- — Mengen in m² (Wand und Decke getrennt, soweit bekannt)
- — Gewünschte Oberflächenqualität (Q1 bis Q4), wenn Anstrich oder Tapete geplant ist
- — Wer stellt Material und Gerüst oder Arbeitsbühnen
- — Einsatzort und Zeitfenster
Werkvertrag, Entsendung, Mindestlohn: was gilt
Werkvertrag statt Arbeitnehmerüberlassung
Im Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zahlt die vereinbarte Vergütung (§ 631 BGB). Arbeitnehmerüberlassung liegt dagegen vor, wenn Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und dessen Weisungen unterliegen (§ 1 AÜG). Im Baugewerbe ist sie für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen sind eng gefasst (§ 1b AÜG). Deshalb bieten wir Arbeitnehmerüberlassung nicht an: Weisungen an unsere Beschäftigten erteilt ausschließlich unser Vorarbeiter, Sie stimmen sich über das Werk mit ihm ab.
Entsendung aus Polen: A1 und Anmeldung beim Zoll
Beschäftigte eines polnischen Unternehmens, die vorübergehend in Deutschland arbeiten, bleiben bei einer Entsendung grundsätzlich im polnischen Sozialversicherungssystem. Das bescheinigt der polnische Träger ZUS mit der A1-Bescheinigung; die Entsendung ist auf höchstens 24 Monate angelegt (Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004, ZUS: Merkblatt zur Entsendung (Art. 12 VO 883/2004, A1)). Zusätzlich muss ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleistung im Baugewerbe eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der Zollverwaltung abgeben (§ 18 AEntG, § 16 MiLoG); sie läuft über das Meldeportal-Mindestlohn (Zoll: Anmeldung bei Entsendung). Wir veranlassen die für den jeweiligen Einsatz erforderlichen Verfahren und stellen Ihnen auf Anfrage Unternehmens- und Versicherungsnachweise zur Angebotsprüfung bereit.
Mindestlohn und SOKA-BAU
Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland müssen ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen (§ 20 MiLoG). Fällt die Tätigkeit unter einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, gelten für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland zusätzlich die tariflichen Mindestarbeitsbedingungen und die Beiträge an die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (§ 8 AEntG). Im Baugewerbe ist das die SOKA-BAU: Entsendebetriebe nehmen mit ihren gewerblichen Arbeitnehmern am Urlaubsverfahren teil (SOKA-BAU: Geltungsbereiche und gesetzliche Vorgaben). Welche Pflichten für die konkrete Tätigkeit gelten, klären wir vor Auftragsbeginn.
Was das für Sie als Auftraggeber bedeutet
Beauftragen Sie als Unternehmer einen anderen Unternehmer mit Werkleistungen, haften Sie für dessen Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts und der Beiträge an die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§ 14 AEntG). Es lohnt sich daher, Anmeldung und Nachweise des Auftragnehmers vor Beginn zu prüfen. Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung; die Bewertung Ihres Einzelfalls nimmt Ihre Rechtsberatung vor.
Rechtsstand: 04.10.2026. Die Hinweise sind eine allgemeine Einordnung mit Quellen, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Oberflächenqualität (Q1 bis Q4) brauche ich?
Das hängt von der späteren Oberfläche ab. Q1 genügt ohne optische Anforderungen, zum Beispiel unter Fliesen. Q2 ist die Standardverspachtelung für übliche Wand- und Deckenflächen. Q3 und Q4 sind für erhöhte bzw. höchste Anforderungen gedacht. Die Stufe sollte vor der Ausführung vertraglich festgelegt werden (Merkblatt 2 des Bundesverbands der Gipsindustrie).
Wie wird Trockenbau im Werkvertrag abgerechnet?
Nach Aufmaß in m² zum Einheitspreis oder als Pauschale für einen abgegrenzten Bauabschnitt. Abgenommen wird die vereinbarte Leistung. Auf Wunsch vereinbaren wir die VOB/C (ATV DIN 18340, Trockenbauarbeiten) als Grundlage.
Wer führt die Kolonne vor Ort?
Ein eigener Vorarbeiter unseres Unternehmens. Er erteilt die Weisungen an die Kolonne; die werkbezogene Abstimmung mit Ihrer Bauleitung läuft über ihn. So bleibt die Leistung ein Werkvertrag und wird nicht zur Arbeitnehmerüberlassung.
Warum bieten Sie keine Arbeitnehmerüberlassung an?
Im Baugewerbe ist Arbeitnehmerüberlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen sind eng gefasst (§ 1b AÜG). Wir übernehmen stattdessen das Gewerk als Werkleistung.
Welche Pflichten habe ich als Auftraggeber, wenn ich ein Unternehmen aus Polen beauftrage?
Beauftragen Sie als Unternehmer einen anderen Unternehmer, haften Sie für dessen Mindestentgelt-Pflichten und Beiträge an die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien wie ein Bürge (§ 14 AEntG). Prüfen Sie deshalb vor Beginn die Anmeldung beim Zoll und die Nachweise des Auftragnehmers. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Weitere Leistungen
Fassadendämmung & WDVS
Wärmedämm-Verbundsysteme und Fassadensanierung mit eigener Kolonne, Abrechnung nach Aufmaß oder pauschal.
Holzrahmen- und Modulbau
Rahmen, Beplankung, Dach und Ausbau mit eigener Kolonne, im vereinbarten Umfang.
Alle Gewerke im Überblick: Leistungen · Über uns
Beschreiben Sie das Gewerk: Rückmeldung in 48 Stunden
Unverbindlich. Wir melden uns mit Rückfragen und einem ersten Preisrahmen. Lieber per E-Mail? info@handelbud.com
Quellen
- Bundesverband der Gipsindustrie: Merkblatt 2, Verspachtelung von Gipsplatten (Oberflächengüten Q1–Q4)
- § 631 BGB
- § 1 AÜG
- § 1b AÜG
- ZUS: Merkblatt zur Entsendung (Art. 12 VO 883/2004, A1)
- § 18 AEntG
- § 16 MiLoG
- Meldeportal-Mindestlohn
- Zoll: Anmeldung bei Entsendung
- § 20 MiLoG
- § 8 AEntG
- SOKA-BAU: Geltungsbereiche und gesetzliche Vorgaben
- § 14 AEntG
Vertragspartner: HANDELBUD Sp. z o.o., KRS 0001057206, NIP PL5322106764, REGON 526353990, ul. Mikołaja Kopernika 18H, 05-400 Otwock, Polen. Quellen geprüft am 04.10.2026.