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Leistungen im Werkvertrag

Fassade, Trockenbau und Holzbau: Sie beauftragen das Gewerk, wir führen es mit eigener Kolonne aus.

Unverbindliche Anfrage
Leistungen

Drei Gewerke im Detail

Wir erbringen klar abgegrenzte Bau- und Montageleistungen im Werkvertrag: mit eigener Kolonne, eigenem Vorarbeiter und Abnahme nach Leistung. Arbeitnehmerüberlassung bieten wir nicht an; im Baugewerbe ist sie grundsätzlich unzulässig (§ 1b AÜG).

Weitere Gewerke, die wir ausführen (Rohbau, Restaurierung, Schwimmbäder, Messebau, Industrie), finden Sie unter Über uns. Wie wir zusammenarbeiten, steht auf der Startseite.

So arbeiten wir

Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Abnahme

Werkvertrag

Sie vergüten die vereinbarte Leistung, nicht Arbeitsstunden. Pauschale oder Einheitspreise nach Aufmaß.

Eigene Kolonne

Eigenes Personal unter eigenem Vorarbeiter. Anreise, Unterkunft und Werkzeug organisieren wir selbst.

Abnahme nach Leistung

Umfang, Schnittstellen und Abnahme legen wir vor Beginn schriftlich fest.

Anfrage stellen

  1. § 1b AÜG

Vertragspartner: HANDELBUD Sp. z o.o., KRS 0001057206, NIP PL5322106764, REGON 526353990, Otwock, Polen. Rechtsstand: 04.10.2026.